Die Führerscheinklassen
C, C1, CE und C1E
Ein Lkw-Führerschein ist für jeden Berufskraftfahrer ein Muss und hier, bei der Fahrschule City Drive, helfen wir Ihnen diesen zu erhalten. Beim Lkw-Führerschein wird zwischen den Klassen C, C1, CE und C1E unterschieden, wobei sich gerade Klasse C und CE für Berufskraftfahrer eignen.
Unterschiede zwischen den verschiedenen LKW-Führerscheinklassen:
Die Kurse für die Führerscheinklassen C1 und C1E können Sie schon mit 18 Jahren beginnen, C und CE erst mit 21 Jahren. Mit der Klasse C1 sind Sie berechtigt Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 bis 7,5 t zu fahren. Außerdem sind Sie berechtigt, einen Anhänger mit bis zu 0,75 t zu ziehen.
Mit der Klasse C1E dürfen Sie einen schwereren Anhänger mitführen. Dabei darf das Zugfahrzeug die 7,5 t zulässiges Gesamtmasse nicht überschreiten. Die Gesamtmasse dieses Gespanns darf maximal 12 t betragen.
Mit der Klasse C dürfen Sie ein Zugfahrzeug mit über 7,5 t zulässiger Gesamtmasse führen, der Anhänger darf hier jedoch ein Gewicht von 0,75 t nicht überschreiten.
Mit der Klasse CE dürfen Sie auch die schwereren Anhänger bewegen und somit auch die größten Lastzüge führen.
Voraussetzungen und Beschränkungen:
- Das Mindestalter beträgt 18 Jahre
- Vorbesitz des PKW-Führerscheins, bzw. Führerscheinklasse B
- Für gewerbliche Nutzung:
- Das Mindestalter beträgt 21 Jahre
- eine abgelegte Grundqualifikation nach BKrFQG.
- Führerschein C1 und C1E:
- Erteilung bis zum vollendeten 50. Lebensjahr
- Neuerteilungen nach Vollendung des 45. Lebensjahres werden nur für 5 Jahre gestellt.
- Verlängerung der Erteilungen um jeweils 5 Jahre
- Führerscheinklasse C und CE:
- Diese Führerscheine werden nur für 5 Jahre erteilt
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